Versorgung ist Verantwortung.

Standrohr für Bauwasserzwecke

Wir freuen uns, wenn in unserem Verbandsgebiet gebaut wird und sich die Menschen und das Leben gut entwickeln. Wasser ist Leben und wird immer und zu jedem Zeitpunkt gebraucht. Wir, die Verbandswasserwerk GmbH, stellen Ihnen in unserem Geschäftsgebiet neben der festen Anbindung an unser Versorgungsnetz für den temporären Einsatz ein Standrohr zur Entnahme von Wasser zur Verfügung. So können Sie jederzeit über das benötigte Bauwasser verfügen und ihr Bauvorhaben kommt gut voran.

Innerhalb der folgenden Ortschaften erhalten Sie das Standrohr von der Verbandswasserwerk GmbH:

ErftstadtEuskirchenMechernichWeilerswistZülpich
BliesheimElsigAntweilerBodenheimBessenich
Borr-Scheuren
EuenheimFirmenichDerkumDürscheven
ErpFrauenbergGehnGroß Vernich
Enzen
FriesheimOberwichterichKatzveyHausweilerHoven u. Floren
NiederbergWisskirchenKommernHorchheimLinzenich
LessenichKlein Vernich
Lövenich
ObergartzemLommersumLüssem
SatzveyMetternichMerzenich
SchavenMüggenhausenMühlheim
WachendorfNeukirchenNemmenich
OttenheimNiederelvenich
SchneppenheimOberelvenich
SchwarzmaarRövenich
WeilerswistSchwerfen
Sinzenich
Ülpenich
Weiler
Wichterich
Zülpich Stadt

Hinweise zur Beantragung eines Standrohrs

Bei Bezug von Wasser über Hydrantenstandrohre ist der Abschluss eines Sondervertrags erforderlich. Wenn Sie Wasser für Bauzwecke aus dem öffentlichen Netz der Verbandswasserwerk GmbH benötigen, können Sie mit einem Standrohr aus einem Unterflurhydranten in unserem Versorgungsgebiet Wasser entnehmen. Zum Zweck einer Schwimmbad- bzw. Teichbefüllung werden keine Standrohre ausgeliehen.

Für die Ausleihung eines Standrohrs muss eine Sicherheitskaution in bar, per Scheck oder EC-Karte hinterlegt werden. Die Höhe der Kaution für Firmen liegt bei 600,00 €. Kunden aus unserem Versorgungsgebiet und Antragsteller für einen Wasserleitungshausanschluss hinterlegen 400,00 €.

Die Mietgebühr beträgt für jeden angefangenen Kalendertag 1,50 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von zur Zeit 7 %. Die Abrechnung des Wasserverbrauchs wird pro Kubikmeter Wasser mit derzeit 1,07 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer berechnet.

Die Kaution wird nach Rückgabe des Standrohrs mit dem Wasserverbrauch sowie der Mietgebühr verrechnet und auf ihr hinterlegtes Bankkonto überwiesen.

Die Standrohrausgabe erfolgt in der Zeit von:

Montag bis Donnerstag:
8.00 Uhr – 16.00 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr – 13.00 Uhr

in der Walramstraße 12
53879 Euskirchen,
technische Abteilung

Hinweise und Bestimmungen für die Wasserentnahme mit Standrohren aus Hydranten der Verbandswasserwerk GmbH

Hier können Sie die Hinweise und Bestimmungen herunterladen und finden die Downloadseite für den Adobe Acrobat Reader zur Ansicht der PDF-Datei. Außerdem erhalten Sie hier unsere Kontaktdaten zu Ihren Anliegen.

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Kundenservice

Tel.: 02251 7915-11
E-Mail: info@verbandswasserwerk.de
Fax: 02251 791536

Verbandswasserwerk GmbH
Walramstr. 12
53879 Euskirchen

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